20.000, 30.000 oder 50.000 Euro Einkommensteuer im Jahr sind bei hohem Einkommen keine Seltenheit.
Vielleicht kennen Sie auch die unangenehme Situation einer hohen Steuernachzahlung: Das Geld ist vorhanden. Sie können die Steuer bezahlen. Aber Sie fragen sich zu Recht:
Kann ich meine Steuerbelastung intelligenter gestalten und gleichzeitig eigenes Vermögen aufbauen?
Genau darum geht es bei unseren steueroptimierten Immobilienkonzepten.
Wir suchen nicht irgendeine Kapitalanlage-Immobilie.
Wir konzentrieren uns auf Immobilien, bei denen eine hohe steuerliche Abschreibung bereits in den ersten Jahren gezielt mit dem langfristigen Aufbau von Immobilienvermögen verbunden werden kann.
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Die Steuerersparnis ist für uns nicht das eigentliche Investmentziel.
Sie ist der Hebel.
Entscheidend ist, was langfristig daraus entsteht:
eine wirtschaftlich sinnvolle Immobilie, laufende Mieteinnahmen und Immobilienvermögen.
Deshalb betrachten wir nicht nur die mögliche Abschreibung.
Wir prüfen, ob Steuerwirkung und Investmentqualität zusammenpassen.
Für unsere Zielgruppe stehen vor allem Immobilien im Mittelpunkt, die bereits in den ersten Jahren eine überdurchschnittlich hohe Abschreibung ermöglichen.
Dabei sind insbesondere diese Modelle interessant.
QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Das QNG bestätigt über ein zertifiziertes Bewertungssystem besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Gebäudes.
Für die steuerliche Sonderabschreibung reicht das Siegel allein allerdings nicht aus. Bei aktuell begünstigten Mietwohnungs-Neubauten muss das Gebäude insbesondere die Anforderungen eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen und dies über das QNG nachweisen.
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann zusätzlich zur Gebäude-AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % pro Jahr im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren möglich sein.
Das bedeutet:
bis zu vier Jahre zusätzliche Sonderabschreibung.
Besonders interessant wird die Kombination, wenn für das Objekt gleichzeitig die Voraussetzungen der 5-%-degressiven Gebäude-AfA erfüllt sind.
Dann können in den ersten Jahren zwei Abschreibungsmechanismen zusammenwirken.
Nehmen wir eine begünstigte QNG-Wohnung mit 80 Quadratmetern.
Für die Sonder-AfA unterstellen wir in unserem Beispiel die maximal berücksichtigungsfähige Bemessungsgrundlage von:
80 m² × 4.000 € = 320.000 €
5 % Sonder-AfA entsprechen damit:
16.000 € zusätzliche Abschreibung pro Jahr
für maximal vier Jahre.
Zusätzlich unterstellen wir einen abschreibungsfähigen Gebäudeanteil von:
360.000 €
und die Voraussetzungen für die degressive Gebäude-AfA von 5 %.
Im ersten Jahr wären das:
18.000 € degressive AfA
plus
16.000 € Sonder-AfA
gleich:
Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich daraus rein rechnerisch eine Einkommensteuerwirkung von:
Da die degressive AfA jährlich vom jeweiligen Restwert berechnet wird, sinkt dieser Teil der Abschreibung mit der Zeit.
Unter unseren vereinfachten Annahmen ergeben sich ungefähr:
Nach 4 Jahren:
rund 130.778 € kumulierte Abschreibung
→ bei 42 % rund 54.927 € rechnerische Steuerwirkung
Nach 10 Jahren:
rund 191.501 € kumulierte Abschreibung
→ bei 42 % rund 80.430 € rechnerische Steuerwirkung
Nach 12 Jahren:
rund 207.929 € kumulierte Abschreibung
→ bei 42 % rund 87.330 € rechnerische Steuerwirkung
Das macht den steuerlichen Hebel wesentlich greifbarer:
In diesem vereinfachten Beispiel könnten allein aus den dargestellten Abschreibungen innerhalb der ersten zehn Jahre rechnerisch rund 80.000 € Einkommensteuerwirkung entstehen.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Steuerersparnis.
Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von Ihrem zu versteuernden Einkommen, Grenzsteuersatz, Mieteinnahmen, Finanzierungskosten, Erwerbszeitpunkt, Gebäude- und Grundstücksanteil sowie der konkreten steuerlichen Anerkennung ab.
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Denkmalimmobilien funktionieren steuerlich anders.
Bei einer geeigneten vermieteten Denkmalimmobilie können bestimmte behördlich bescheinigte Sanierungs- und Modernisierungskosten über einen deutlich kürzeren Zeitraum abgeschrieben werden.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen können diese begünstigten Kosten
acht Jahre lang mit bis zu 9 % pro Jahr
und anschließend
vier Jahre lang mit bis zu 7 % pro Jahr
steuerlich berücksichtigt werden.
Damit kann die begünstigte Bemessungsgrundlage innerhalb von zwölf Jahren vollständig abgeschrieben werden.
Damit das Beispiel leicht vergleichbar bleibt, unterstellen wir eine begünstigte und entsprechend bescheinigte Bemessungsgrundlage von:
Wichtig:
Die 360.000 Euro sind in diesem Beispiel nicht automatisch der Kaufpreis der Immobilie.
Wir unterstellen vielmehr, dass 360.000 Euro der relevanten Kosten für die erhöhte Denkmal-AfA berücksichtigt werden können.
In den ersten acht Jahren beträgt die mögliche erhöhte Abschreibung jeweils:
360.000 € × 9 % = 32.400 € pro Jahr
Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt das rein rechnerisch:
Über die ersten acht Jahre:
8 × 32.400 € = 259.200 € Abschreibung
Bei 42 % Grenzsteuersatz entspricht das rechnerisch:
In den folgenden vier Jahren können jeweils bis zu 7 % berücksichtigt werden:
360.000 € × 7 % = 25.200 € pro Jahr
Damit ergibt sich:
259.200 € Abschreibung aus den ersten acht Jahren
plus 50.400 € aus Jahr 9 und 10
ergibt insgesamt:
309.600 € Abschreibung
Bei 42 % Grenzsteuersatz entspricht das rein rechnerisch:
Über den gesamten zwölfjährigen Zeitraum wären in unserem vereinfachten Beispiel:
Bei einem durchgehend angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % entspricht das rechnerisch:
Damit wird der Vorteil für einen Gutverdiener wesentlich greifbarer.
Statt nur zu sagen:
„360.000 Euro können abgeschrieben werden“
sieht man:
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % kann daraus im vereinfachten Beispiel über zwölf Jahre eine rechnerische Steuerwirkung von rund 151.000 Euro entstehen.
Auch hier gilt:
Das ist keine Steuerzusage und keine individuelle Berechnung. Mieteinnahmen, Finanzierung, weitere Werbungskosten, sonstige Einkünfte, der tatsächlich anwendbare Grenzsteuersatz und die steuerliche Anerkennung des konkreten Objekts beeinflussen die tatsächliche Steuerwirkung.
Außerdem betrachtet dieses Beispiel bewusst nur die hier dargestellte erhöhte Denkmal-AfA. Weitere steuerliche Komponenten eines konkreten Objekts sind darin nicht berücksichtigt.
[BUTTON: Denkmal-Immobilie für meine Situation prüfen]
Nicht jedes steuerlich begünstigte Sanierungsobjekt muss ein klassisches Baudenkmal sein.
Auch bei bestimmten Immobilien in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen können erhöhte Abschreibungen für begünstigte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen möglich sein.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch hier bis zu
9 % jährlich für acht Jahre
und anschließend
7 % jährlich für weitere vier Jahre
auf die begünstigten Aufwendungen entfallen.
Für unsere Auswahl entscheidend ist deshalb nicht nur:
„Ist das eine Immobilie?“
sondern:
„Welche steuerlich relevante Abschreibung bietet dieses konkrete Objekt – und ist das Investment auch wirtschaftlich überzeugend?“
Auch ein Neubau ohne zusätzliche QNG-Sonderabschreibung kann steuerlich interessant sein.
Bei neuen Wohngebäuden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Gebäude-AfA von 5 % vom jeweiligen Restwert möglich sein.
Die Abschreibung ist dadurch in den ersten Jahren höher und nimmt später ab.
Für Anleger mit heute besonders hoher Steuerbelastung kann genau diese zeitliche Verlagerung interessant sein.
Darauf gibt es keine pauschale Antwort.
| QNG-Neubau | Denkmalimmobilie | |
|---|---|---|
| Steuerlicher Hebel | Sonder-AfA + ggf. degressive AfA | erhöhte AfA auf begünstigte Sanierungskosten |
| Schwerpunkt | moderner Neubau | sanierter historischer Bestand |
| Hohe Abschreibung | besonders in den ersten Jahren | über bis zu zwölf Jahre |
| Energie/Nachhaltigkeit | EH40-NH/QNG im §7b-Fall | abhängig vom Objekt |
| Entscheidend | Kosten, Vermietung, QNG und gesetzliche Voraussetzungen | begünstigter Sanierungsanteil und Bescheinigung |
Welche Variante passt, hängt unter anderem davon ab,
wie hoch Ihre heutige Steuerbelastung ist,
welche Steuerwirkung sinnvoll angestrebt wird,
wie viel Eigenkapital Sie einsetzen möchten,
welche monatliche Belastung zu Ihnen passt,
welche Finanzierung möglich ist
und
wie sich die Immobilie in Ihr bestehendes Vermögen einfügt.
Bei ASS-TIPP bleibt es nicht bei einer theoretischen Erklärung von QNG, Sonder-AfA oder Denkmalabschreibung.
Wir haben Zugang zu konkreten Immobilienangeboten, die gezielt für steueroptimierten Vermögensaufbau ausgewählt werden.
Dazu gehören – je nach aktueller Verfügbarkeit – beispielsweise:
QNG-zertifizierte Neubauwohnungen mit entsprechender steuerlicher Gestaltung,
Denkmalimmobilien mit erhöhtem abschreibungsfähigem Sanierungsanteil
sowie weitere Immobilien, bei denen eine hohe Abschreibung mit einem langfristig tragfähigen Investment verbunden werden kann.
Aber wir beginnen bewusst nicht mit dem Immobilienangebot.
Wir beginnen mit Ihnen.
Ein Gutverdiener mit 20.000 Euro jährlicher Steuerbelastung benötigt möglicherweise eine völlig andere Immobilie als jemand, der 50.000 oder 80.000 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlt.
Deshalb prüfen wir zunächst:
Wie hoch ist Ihre aktuelle Einkommensteuer?
Gibt es regelmäßig größere Steuernachzahlungen?
Wie hoch ist Ihr persönlicher Grenzsteuersatz?
Welches Eigenkapital steht zur Verfügung?
Welche monatliche Belastung ist sinnvoll?
Welche bestehende Vermögensstruktur haben Sie bereits?
Wie groß soll der Immobilienanteil Ihres Vermögens überhaupt werden?
Erst danach schauen wir in unser aktuelles Immobilienportfolio.
Das kann bedeuten:
Für einen Kunden passt eine kleinere QNG-Wohnung.
Für einen anderen Kunden ist eine größere Wohnung mit höherem Investitionsvolumen sinnvoll.
Bei einem dritten Kunden passt eine Denkmalimmobilie mit einem hohen begünstigten Sanierungsanteil besser zur aktuellen Steuerbelastung.
Und manchmal zeigt die Analyse, dass eine Immobilie überhaupt nicht die beste Lösung ist.
Wir suchen also nicht zuerst eine Wohnung und rechnen sie anschließend passend.
Wir analysieren zuerst Ihre Steuer- und Vermögenssituation und suchen anschließend die Immobilie und Wohnungsgröße, die dazu passen können.
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[HIER YOUTUBE-VIDEO EINFÜGEN]
Im Video erklärt Jan Hönle,
warum eine hohe Abschreibung für Gutverdiener interessant sein kann,
wie sich QNG-Neubau und Denkmalimmobilie unterscheiden,
wie sich die mögliche Steuerwirkung konkret berechnen lässt
und warum wir niemals ausschließlich auf die Steuerersparnis schauen.
Unsere steueroptimierten Immobilienkonzepte richten sich bewusst nicht an jeden Immobilienkäufer.
Sie richten sich an Menschen mit
hohem und stabilem Einkommen,
entsprechend hoher Einkommensteuerbelastung,
regelmäßig fünfstelligen Steuerzahlungen oder größeren Nachzahlungen,
ausreichender Liquidität beziehungsweise Finanzierungsspielraum
und dem Wunsch,
langfristig Vermögen aufzubauen.
Wenn das eigentliche Problem darin besteht, dass die laufende Steuerzahlung finanziell kaum geleistet werden kann, ist eine zusätzliche Kapitalanlage in der Regel nicht die richtige erste Lösung.
Wir suchen Menschen, die ihre Steuer bezahlen können – aber wissen möchten, ob sie ihre hohe Steuerbelastung intelligenter für den eigenen Vermögensaufbau nutzen können.
Eine Immobilie mit hoher Abschreibung kann steuerlich hervorragend aussehen und trotzdem ein schlechtes Investment sein.
Deshalb betrachten wir unter anderem:
Kaufpreis und Immobilienwert,
Standort und Vermietbarkeit,
Miete und mögliche Mietentwicklung,
Finanzierung,
Eigenkapitaleinsatz,
laufende Kosten,
Höhe und zeitlichen Verlauf der Abschreibung,
persönliche Steuerbelastung,
Liquidität
und die Rolle der Immobilie innerhalb Ihres gesamten Vermögens.
Erst wenn Investment und Steuerwirkung zusammenpassen, wird aus einer steuerlichen Gestaltung ein Vermögenskonzept.
Eine steueroptimierte Immobilie ist nicht automatisch für jeden Gutverdiener die beste Lösung.
Deshalb betrachten wir vier unterschiedliche Wege:
Für flexiblen langfristigen Vermögensaufbau.
Für die Verbindung von Einkommensteuerentlastung und langfristigem ETF-Vermögen.
Für geeignete Unternehmer und Selbständige mit entsprechenden steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Für Gutverdiener, die Steuerwirkung und den Aufbau von Sachvermögen miteinander verbinden möchten.
Manchmal ist eine dieser Strategien richtig.
Manchmal ist es eine Kombination.
Deshalb beginnen wir nicht mit dem Produkt. Wir beginnen mit Ihrer Steuer- und Vermögenssituation.
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Für Gutverdiener sind insbesondere begünstigte QNG-Neubauten, Denkmalimmobilien, bestimmte Immobilien in Sanierungsgebieten sowie geeignete Neubauten mit degressiver AfA interessant.
Das hängt vom konkreten Objekt und Ihrer steuerlichen Situation ab. In unserem vereinfachten Beispiel mit 360.000 Euro Gebäudeanteil, 320.000 Euro Sonder-AfA-Bemessungsgrundlage und 42 % Grenzsteuersatz ergibt sich innerhalb der ersten zehn Jahre eine rechnerische Steuerwirkung von rund 80.430 Euro aus den dargestellten Abschreibungen.
Bei einer beispielhaften begünstigten Bemessungsgrundlage von 360.000 Euro und einem konstant angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich aus der erhöhten Denkmal-AfA rechnerisch eine Steuerwirkung von rund 130.032 Euro innerhalb der ersten zehn Jahre beziehungsweise 151.200 Euro über den vollständigen zwölfjährigen Abschreibungszeitraum.
QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Das Siegel bestätigt über ein zertifiziertes Bewertungssystem definierte Nachhaltigkeitsanforderungen. Für die aktuelle Sonder-AfA nach § 7b gelten darüber hinaus konkrete gesetzliche Voraussetzungen.
Bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen kann die Sonderabschreibung nach § 7b zusätzlich zur degressiven Gebäude-AfA genutzt werden.
Bei einer vermieteten Denkmalimmobilie können bestimmte bescheinigte begünstigte Kosten bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen acht Jahre lang mit bis zu 9 % jährlich und anschließend vier Jahre lang mit bis zu 7 % jährlich abgeschrieben werden.
ASS-TIPP verfügt über ein Portfolio beziehungsweise Zugang zu ausgewählten steueroptimierten Immobilienangeboten. Nach der Steuer- und Vermögensanalyse prüfen wir, welche aktuell verfügbaren Objekte hinsichtlich Abschreibung, Kaufpreis, Wohnungsgröße, Finanzierung und Investmentqualität zu Ihrer Situation passen.
Wir beginnen nicht mit einer bestimmten Wohnung. Zunächst betrachten wir Steuerbelastung, Einkommen, Eigenkapital, Finanzierungsmöglichkeiten und die gewünschte monatliche Liquiditätsbelastung. Daraus ergibt sich die Größenordnung des Investments, die sinnvoll geprüft werden kann.
Nein. Beide Konzepte nutzen unterschiedliche steuerliche Mechanismen. Entscheidend sind Ihre persönliche Steuerbelastung, die Qualität des konkreten Objekts, Finanzierung, Liquidität und Anlagehorizont.
Aus unserer Sicht eindeutig die Qualität des Investments. Eine hohe Abschreibung kann ein starker Hebel sein, sollte aber niemals ein wirtschaftlich schlechtes Objekt rechtfertigen.
Vielleicht brauchen Sie keine 600.000-Euro-Immobilie.
Vielleicht wäre eine kleinere QNG-Wohnung sinnvoller.
Vielleicht passt aufgrund Ihrer aktuellen Steuerbelastung eine Denkmalimmobilie mit einem hohen begünstigten Sanierungsanteil besser.
Oder vielleicht zeigt die Analyse, dass für Sie momentan eine andere Form des steueroptimierten Vermögensaufbaus sinnvoller ist.
Genau das wollen wir zuerst herausfinden.
Die Steuer ist der Einstieg.
Das langfristige Investment ist das Ziel.
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Hinweis: Die dargestellten Beispielrechnungen sind vereinfachte Modellrechnungen und keine individuelle Steuerberechnung. Sie unterstellen insbesondere einen konstanten Grenzsteuersatz von 42 % und die vollständige steuerliche Wirksamkeit der dargestellten Abschreibungen. Mieteinnahmen, Finanzierungskosten, weitere Werbungskosten, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und andere persönliche steuerliche Faktoren sind nicht berücksichtigt. Die tatsächliche steuerliche Behandlung sollte mit einem Steuerberater geprüft werden.
Stand der steuerlichen Angaben: Oktober 2026.