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Alters­vorsorgedepot 2027: Förderung & Vergleich | ASS-TIPP

NEU AB 2027 · FÜR ANGESTELLTE, SELBSTÄNDIGE, FAMILIEN & GUTVERDIENER
Alters­vorsorgedepot 2027: Förderung nutzen, Vermögen aufbauen

Staatliche Zulagen, steuerliche Vorteile und die Chancen langfristiger Kapitalmarktanlagen verbinden.

Mit dem Alters­vorsorgedepot startet 2027 eine neue Form der geförderten privaten Alters­vorsorge. Erstmals können auch renditeorientierte Anlagen ohne verpflichtende Kapitalgarantie genutzt werden – beispielsweise Fonds und ETFs.

Doch eine hohe Förderung allein macht noch keine gute Alters­vorsorge.

Entscheidend ist, wie Ihr Geld investiert wird, welche Kosten entstehen und wie das Alters­vorsorgedepot zu Ihrer gesamten Vermögensstrategie passt.


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Alters­vorsorgedepot · ETF-Depot · ETF-Basisrente – wir betrachten nicht nur das Produkt, sondern die Gesamtstrategie.


Was ist das Alters­vorsorgedepot?

Das Alters­vorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Alters­vorsorgevertrag, der ab 2027 angeboten werden kann.

Der große Unterschied zu vielen bisherigen geförderten Vorsorgelösungen: Ein Alters­vorsorgedepot kann ohne Garantie ausgestaltet werden. Dadurch kann ein größerer Teil des Kapitals langfristig am Kapitalmarkt investiert werden.

Je nach Anbieter und Vertrag sind beispielsweise Anlagen in Fonds und ETFs möglich.

Während der Ansparphase werden die Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des geförderten Alters­vorsorgevertrags grundsätzlich nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase.


Warum das interessant ist

Statt ausschließlich auf Garantien und Sicherheit zu setzen, kann beim Alters­vorsorgedepot stärker der langfristige Vermögensaufbau in den Mittelpunkt rücken.

Genau deshalb schauen wir nicht nur auf die staatliche Förderung.

Wir prüfen drei Fragen:

  • Wie hoch ist die tatsächliche Förderung?
  • Wie gut ist das Investment dahinter?
  • Und ist das Alters­vorsorgedepot wirklich die beste Lösung für Ihre persönliche Situation?

So funktioniert die Förderung beim Altersvorsorgedepot 2027


Wie hoch ist die Förderung beim Alters­vorsorgedepot?

Die neue Förderung ist einfach aufgebaut.

Bei unmittelbarer Förderberechtigung erhalten Sie auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr 50 Prozent Grundzulage.

Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr erhalten Sie 25 Prozent Grundzulage.

Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr.

Voraussetzung für Grund- und Kinderzulagen ist grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro.


Beispiele zur Grundzulage

Monatlicher Eigenbeitrag Eigenbeitrag pro Jahr Grundzulage Beitrag + Grundzulage
10 € 120 € 60 € 180 €
25 € 300 € 150 € 450 €
30 € 360 € 180 € 540 €
100 € 1.200 € 390 € 1.590 €
150 € 1.800 € 540 € 2.340 €

Beispiele bei unmittelbarer Förderberechtigung. Ohne Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus, zusätzlichen Steuervorteil, Kosten und Wertentwicklung.


Besonders interessant für Familien: bis zu 300 Euro Kinderzulage

Für jedes anspruchsberechtigte und dem Vertrag zugeordnete Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage entstehen.

Dabei gilt:

Für jeden Euro Eigenbeitrag werden bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr zusätzlich bis zu 1 Euro Kinderzulage gewährt.

Die maximale Kinderzulage beträgt damit 300 Euro je anspruchsberechtigtem Kind und Jahr.

Beispiel: 25 Euro monatlich und zwei Kinder

300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr

  • 150 Euro Grundzulage

  • 300 Euro Kinderzulage für Kind 1

  • 300 Euro Kinderzulage für Kind 2

= 1.050 Euro für die Alters­vorsorge

bei 300 Euro eigenem Jahresbeitrag.

Modellbeispiel vor Kosten und Wertentwicklung. Voraussetzung sind die persönliche Förderberechtigung und der jeweilige Anspruch auf Kinderzulage.


Berufseinsteiger können zusätzlich profitieren

Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und vor dem 25. Geburtstag einen entsprechenden Alters­vorsorgevertrag abschließt, kann zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Damit soll ein früher Einstieg in die private Alters­vorsorge zusätzlich gefördert werden.


Kann ich mehr als 150 Euro im Monat einzahlen?

Ja.

Der maximal geförderte Eigenbeitrag für die Grundzulage liegt bei 1.800 Euro pro Jahr beziehungsweise 150 Euro monatlich.

In einen Alters­vorsorgevertrag können jedoch insgesamt bis zu 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden.

Beiträge oberhalb von 1.800 Euro erhöhen die Grundzulage nicht weiter und werden nicht zusätzlich über den Sonderausgabenabzug gefördert. Die steuerliche Behandlung der Kapitalerträge innerhalb des zertifizierten Alters­vorsorgevertrags bleibt davon zu unterscheiden.

Genau hier beginnt die strategische Frage:

Ist zusätzliches Geld im Alters­vorsorgedepot sinnvoll, oder sollte es besser in ein freies ETF-Depot oder beispielsweise eine ETF-Basisrente fließen?


Föderung für das Altersvorsorgedepot einfach erklärt


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Alters­vorsorgedepot und Steuern: Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Neben den Zulagen kann ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entstehen.

Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zuzüglich der zustehenden Zulagen können im gesetzlichen Rahmen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Das bedeutet aber nicht:

Zulagen + volle rechnerische Steuerersparnis.

Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch.

Es prüft, ob der steuerliche Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als Ihr Zulageanspruch.

Nur der darüber hinausgehende Vorteil wirkt sich zusätzlich steuerlich aus.

Einfach gesagt

Die Zulagen sind die erste Stufe der Förderung.

Ist Ihr persönlicher Steuervorteil höher als die Zulagen, kann die Differenz zusätzlich über die Einkommensteuer wirken.

Gerade für Gutverdiener lohnt es sich deshalb, Zulage und Steuerwirkung gemeinsam zu betrachten.


Für wen kann das Alters­vorsorgedepot interessant sein?

Für Angestellte und Gutverdiener

Sie können staatliche Förderung mit langfristigem Kapitalmarktinvestment verbinden. Bei höheren Einkommen sollte zusätzlich geprüft werden, welchen Mehrwert der Sonderausgabenabzug bietet und ob eine Basisrente steuerlich stärker wirkt.

Für Familien mit Kindern

Durch die Kinderzulagen kann bereits bei relativ kleinen Eigenbeiträgen eine hohe Förderquote entstehen.

Für Selbstständige und Freiberufler

Mit der Reform wird der unmittelbar förderberechtigte Per­sonenkreis erweitert. Damit können künftig auch bestimmte Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich Zugang zur Förderung erhalten.

Die persönliche Förderberechtigung muss dennoch individuell geprüft werden.

Für junge Anleger

Lange Anlagezeiträume erhöhen die Bedeutung von Rendite, Kosten und Zinseszinseffekt. Zusätzlich kann bei frühem Vertragsabschluss der Berufseinsteigerbonus relevant sein.


Alters­vorsorgedepot, ETF-Depot oder ETF-Basisrente?

Genau hier liegt aus unserer Sicht die wichtigste Entscheidung.

Nicht jede gute Lösung muss die andere ersetzen.

Vergleich von Altersvorsorgedepot, freiem ETF-Depot und ETF-Basisrente.


 

Kriterium Alters­vorsorgedepot Freies ETF-Depot ETF-Basisrente
Staatliche Zulagen Ja Nein Nein
Kinderzulagen Ja Nein Nein
Steuerlicher Sonderausgabenabzug begrenzt möglich Nein deutlich höhere Beiträge möglich
ETF-/Fondsanlage möglich, vertragsabhängig sehr flexibel tarifabhängig
Laufende Besteuerung der Anlage innerhalb des geförderten Vertrags steuerlich begünstigt Investmentsteuerrecht / ggf. Vorabpauschale innerhalb des Vertrags keine laufende Besteuerung beim Anleger
Freie Verfügbarkeit eingeschränkt hoch sehr gering, nur über die jährliche Steuererstattung
Kapitalentnahme vor Altersphase nur innerhalb gesetzlicher Regeln jederzeit keine freie Kapitalauszahlung der ETF, freie Verfügbarkeit über die jährliche Steuererstattung
Besteuerung später nachgelagert Besteuerung von Kapitalerträgen nachgelagerte Rentenbesteuerung
Besonders interessant Förderung, Familien, langfristige Vorsorge Flexibilität hohe Einkommen und hohe Steuerbelastung

 

Alters­vorsorgedepot oder Basisrente?

Für Familien und bei kleineren bis mittleren Sparbeiträgen kann die direkte Zulagenförderung des Alters­vorsorgedepots besonders interessant sein.

Bei Selbstständigen und Gutverdienern mit hoher Steuerbelastung kann dagegen die ETF-Basisrente wegen ihres deutlich größeren steuerlich nutzbaren Beitragsrahmens ein wichtiger Baustein bleiben.

Deshalb lautet die richtige Frage nicht:

„Welches Produkt ist besser?“

Sondern:

„Welche Kombination passt am besten zu meiner persönlichen Situation?“


Förderung ist wichtig. Investmentqualität ist wichtiger.

Ein Alters­vorsorgeprodukt kann staatlich zertifiziert sein – und trotzdem wirtschaftlich nicht automatisch die beste Lösung darstellen.

Die Zertifizierung bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Sie beantwortet jedoch nicht automatisch Fragen wie:

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?

Wie ist das Kapital investiert?

Welche ETFs oder Fonds stehen zur Verfügung?

Wie breit ist die Anlage gestreut?

Wie flexibel ist der Anbieter?

Und wie gut passt der Vertrag zu Ihrer gesamten Alters­vorsorge?

Unser Grundsatz

Sie kommen wegen der Förderung. Sie bleiben wegen des Investments.

Deshalb betrachten wir staatliche Förderung, Steuern und Investmentstrategie immer gemeinsam.


Welche Nachteile und Risiken hat ein Alters­vorsorgedepot?

Ein Alters­vorsorgedepot ohne Garantie bietet höhere Renditechancen, dafür trägt der Anleger auch das Kapitalmarktrisiko.

Wertschwankungen und zwischenzeitliche Verluste sind möglich.

Hinzu kommen mögliche Produkt- und Fondskosten, die langfristige Bindung des Kapitals, Inflation sowie die spätere Besteuerung der Auszahlungen.

Auch eine förderschädliche Verwendung des Kapitals kann steuerliche beziehungsweise förderrechtliche Folgen haben.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein aufgrund einer attraktiven Zulagenquote getroffen werden.


Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet.

Für Altverträge besteht Bestandsschutz.

Je nach Situation können bestehende Verträge weitergeführt oder Möglichkeiten eines Wechsels in die neue Fördersystematik beziehungsweise in einen neuen Alters­vorsorgevertrag geprüft werden.

Ein Wechsel ist jedoch nicht automatisch die bessere Lösung.

Bestehende Garantien, Kosten, Vertragsbedingungen, Förderhistorie und neue Kosten eines Anbieter- oder Produktwechsels sollten vorher geprüft werden.


Jan und Gabriele Hönle bei ASS-TIPP – persönliche Analyse von Förderung, Steuern und Investment.


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Häufige Fragen zum Alters­vorsorgedepot 2027

 

Wann startet das Alters­vorsorgedepot?

 Die neuen Alters­vorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche konkreten Anbieter und Produkte zu diesem Zeitpunkt verfügbar und zertifiziert sind, muss jeweils aktuell geprüft werden.

Wer ist förderberechtigt?

Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird gegenüber dem bisherigen System erweitert. Dazu gehören grundsätzlich weiterhin viele Arbeitnehmer. Neu hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige mit entsprechenden gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften sowie weitere Per­sonengruppen. Die persönliche Förderberechtigung sollte individuell geprüft werden.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Für Grund- und Kinderzulagen ist grundsätzlich ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr vorgesehen.

Kann ich mehr als 150 Euro monatlich einzahlen?

 Ja. Insgesamt können bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen entsprechenden Alters­vorsorgevertrag eingezahlt werden. Die Grundzulage steigt jedoch oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag nicht weiter.

Kann ich meinen bisherigen ETF-Sparplan einfach zum Alters­vorsorgedepot machen?

Ein bestehendes freies ETF-Depot ist nicht automatisch ein zertifiziertes Alters­vorsorgedepot. Welche Übertragungen oder Wechsel möglich sind, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Vertragsbedingungen des Anbieters ab.

Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

 Nein. Bestehende Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, sollte vorher anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.

Ist das Alters­vorsorgedepot besser als eine Basisrente?

 Nicht pauschal. Das Alters­vorsorgedepot bietet direkte Zulagen und kann insbesondere für Familien interessant sein. Die Basisrente bietet dagegen insbesondere bei höheren Einkommen einen deutlich größeren steuerlich nutzbaren Beitragsrahmen. Beide Lösungen können sich ergänzen.

Wie wird das Alters­vorsorgedepot später ausgezahlt?

 Für die Altersphase sind je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche gesetzlich zulässige Auszahlungsformen möglich, beispielsweise langfristige Auszahlungspläne oder Rentenlösungen. Geförderte Leistungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung.


Staatliche Förderung nutzen. Vermögen mit System aufbauen.

Das Alters­vorsorgedepot kann ab 2027 ein interessanter neuer Baustein der privaten Alters­vorsorge sein.

Aber es ist nicht automatisch für jeden die beste Lösung.

Wir prüfen gemeinsam:

Wie hoch ist Ihre persönliche Förderung?

Welche steuerlichen Vorteile sind tatsächlich relevant?

Welche Investmentmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Und wie passen Alters­vorsorgedepot, freies ETF-Depot und ETF-Basisrente zusammen?


 


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