Staatliche Zulagen, steuerliche Vorteile und die Chancen langfristiger Kapitalmarktanlagen verbinden.
Mit dem Altersvorsorgedepot startet 2027 eine neue Form der geförderten privaten Altersvorsorge. Erstmals können auch renditeorientierte Anlagen ohne verpflichtende Kapitalgarantie genutzt werden – beispielsweise Fonds und ETFs.
Doch eine hohe Förderung allein macht noch keine gute Altersvorsorge.
Entscheidend ist, wie Ihr Geld investiert wird, welche Kosten entstehen und wie das Altersvorsorgedepot zu Ihrer gesamten Vermögensstrategie passt.
Altersvorsorgedepot · ETF-Depot · ETF-Basisrente – wir betrachten nicht nur das Produkt, sondern die Gesamtstrategie.
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, der ab 2027 angeboten werden kann.
Der große Unterschied zu vielen bisherigen geförderten Vorsorgelösungen: Ein Altersvorsorgedepot kann ohne Garantie ausgestaltet werden. Dadurch kann ein größerer Teil des Kapitals langfristig am Kapitalmarkt investiert werden.
Je nach Anbieter und Vertrag sind beispielsweise Anlagen in Fonds und ETFs möglich.
Während der Ansparphase werden die Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrags grundsätzlich nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase.
Statt ausschließlich auf Garantien und Sicherheit zu setzen, kann beim Altersvorsorgedepot stärker der langfristige Vermögensaufbau in den Mittelpunkt rücken.
Genau deshalb schauen wir nicht nur auf die staatliche Förderung.
Wir prüfen drei Fragen:

Die neue Förderung ist einfach aufgebaut.
Bei unmittelbarer Förderberechtigung erhalten Sie auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr 50 Prozent Grundzulage.
Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr erhalten Sie 25 Prozent Grundzulage.
Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für Grund- und Kinderzulagen ist grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro.
| Monatlicher Eigenbeitrag | Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Beitrag + Grundzulage |
|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 180 € |
| 25 € | 300 € | 150 € | 450 € |
| 30 € | 360 € | 180 € | 540 € |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 1.590 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 2.340 € |
Beispiele bei unmittelbarer Förderberechtigung. Ohne Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus, zusätzlichen Steuervorteil, Kosten und Wertentwicklung.
Für jedes anspruchsberechtigte und dem Vertrag zugeordnete Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage entstehen.
Dabei gilt:
Für jeden Euro Eigenbeitrag werden bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr zusätzlich bis zu 1 Euro Kinderzulage gewährt.
Die maximale Kinderzulage beträgt damit 300 Euro je anspruchsberechtigtem Kind und Jahr.
300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr
150 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage für Kind 1
300 Euro Kinderzulage für Kind 2
= 1.050 Euro für die Altersvorsorge
bei 300 Euro eigenem Jahresbeitrag.
Modellbeispiel vor Kosten und Wertentwicklung. Voraussetzung sind die persönliche Förderberechtigung und der jeweilige Anspruch auf Kinderzulage.
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und vor dem 25. Geburtstag einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abschließt, kann zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Damit soll ein früher Einstieg in die private Altersvorsorge zusätzlich gefördert werden.
Ja.
Der maximal geförderte Eigenbeitrag für die Grundzulage liegt bei 1.800 Euro pro Jahr beziehungsweise 150 Euro monatlich.
In einen Altersvorsorgevertrag können jedoch insgesamt bis zu 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden.
Beiträge oberhalb von 1.800 Euro erhöhen die Grundzulage nicht weiter und werden nicht zusätzlich über den Sonderausgabenabzug gefördert. Die steuerliche Behandlung der Kapitalerträge innerhalb des zertifizierten Altersvorsorgevertrags bleibt davon zu unterscheiden.
Genau hier beginnt die strategische Frage:
Ist zusätzliches Geld im Altersvorsorgedepot sinnvoll, oder sollte es besser in ein freies ETF-Depot oder beispielsweise eine ETF-Basisrente fließen?

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Neben den Zulagen kann ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entstehen.
Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zuzüglich der zustehenden Zulagen können im gesetzlichen Rahmen als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Das bedeutet aber nicht:
Zulagen + volle rechnerische Steuerersparnis.
Das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch.
Es prüft, ob der steuerliche Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als Ihr Zulageanspruch.
Nur der darüber hinausgehende Vorteil wirkt sich zusätzlich steuerlich aus.
Die Zulagen sind die erste Stufe der Förderung.
Ist Ihr persönlicher Steuervorteil höher als die Zulagen, kann die Differenz zusätzlich über die Einkommensteuer wirken.
Gerade für Gutverdiener lohnt es sich deshalb, Zulage und Steuerwirkung gemeinsam zu betrachten.
Sie können staatliche Förderung mit langfristigem Kapitalmarktinvestment verbinden. Bei höheren Einkommen sollte zusätzlich geprüft werden, welchen Mehrwert der Sonderausgabenabzug bietet und ob eine Basisrente steuerlich stärker wirkt.
Durch die Kinderzulagen kann bereits bei relativ kleinen Eigenbeiträgen eine hohe Förderquote entstehen.
Mit der Reform wird der unmittelbar förderberechtigte Personenkreis erweitert. Damit können künftig auch bestimmte Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich Zugang zur Förderung erhalten.
Die persönliche Förderberechtigung muss dennoch individuell geprüft werden.
Lange Anlagezeiträume erhöhen die Bedeutung von Rendite, Kosten und Zinseszinseffekt. Zusätzlich kann bei frühem Vertragsabschluss der Berufseinsteigerbonus relevant sein.
Genau hier liegt aus unserer Sicht die wichtigste Entscheidung.
Nicht jede gute Lösung muss die andere ersetzen.

| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Freies ETF-Depot | ETF-Basisrente |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Ja | Nein | Nein |
| Kinderzulagen | Ja | Nein | Nein |
| Steuerlicher Sonderausgabenabzug | begrenzt möglich | Nein | deutlich höhere Beiträge möglich |
| ETF-/Fondsanlage | möglich, vertragsabhängig | sehr flexibel | tarifabhängig |
| Laufende Besteuerung der Anlage | innerhalb des geförderten Vertrags steuerlich begünstigt | Investmentsteuerrecht / ggf. Vorabpauschale | innerhalb des Vertrags keine laufende Besteuerung beim Anleger |
| Freie Verfügbarkeit | eingeschränkt | hoch | sehr gering, nur über die jährliche Steuererstattung |
| Kapitalentnahme vor Altersphase | nur innerhalb gesetzlicher Regeln | jederzeit | keine freie Kapitalauszahlung der ETF, freie Verfügbarkeit über die jährliche Steuererstattung |
| Besteuerung später | nachgelagert | Besteuerung von Kapitalerträgen | nachgelagerte Rentenbesteuerung |
| Besonders interessant | Förderung, Familien, langfristige Vorsorge | Flexibilität | hohe Einkommen und hohe Steuerbelastung |
Für Familien und bei kleineren bis mittleren Sparbeiträgen kann die direkte Zulagenförderung des Altersvorsorgedepots besonders interessant sein.
Bei Selbstständigen und Gutverdienern mit hoher Steuerbelastung kann dagegen die ETF-Basisrente wegen ihres deutlich größeren steuerlich nutzbaren Beitragsrahmens ein wichtiger Baustein bleiben.
Deshalb lautet die richtige Frage nicht:
„Welches Produkt ist besser?“
Sondern:
„Welche Kombination passt am besten zu meiner persönlichen Situation?“
Ein Altersvorsorgeprodukt kann staatlich zertifiziert sein – und trotzdem wirtschaftlich nicht automatisch die beste Lösung darstellen.
Die Zertifizierung bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Sie beantwortet jedoch nicht automatisch Fragen wie:
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?
Wie ist das Kapital investiert?
Welche ETFs oder Fonds stehen zur Verfügung?
Wie breit ist die Anlage gestreut?
Wie flexibel ist der Anbieter?
Und wie gut passt der Vertrag zu Ihrer gesamten Altersvorsorge?
Sie kommen wegen der Förderung. Sie bleiben wegen des Investments.
Deshalb betrachten wir staatliche Förderung, Steuern und Investmentstrategie immer gemeinsam.
Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie bietet höhere Renditechancen, dafür trägt der Anleger auch das Kapitalmarktrisiko.
Wertschwankungen und zwischenzeitliche Verluste sind möglich.
Hinzu kommen mögliche Produkt- und Fondskosten, die langfristige Bindung des Kapitals, Inflation sowie die spätere Besteuerung der Auszahlungen.
Auch eine förderschädliche Verwendung des Kapitals kann steuerliche beziehungsweise förderrechtliche Folgen haben.
Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein aufgrund einer attraktiven Zulagenquote getroffen werden.
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet.
Für Altverträge besteht Bestandsschutz.
Je nach Situation können bestehende Verträge weitergeführt oder Möglichkeiten eines Wechsels in die neue Fördersystematik beziehungsweise in einen neuen Altersvorsorgevertrag geprüft werden.
Ein Wechsel ist jedoch nicht automatisch die bessere Lösung.
Bestehende Garantien, Kosten, Vertragsbedingungen, Förderhistorie und neue Kosten eines Anbieter- oder Produktwechsels sollten vorher geprüft werden.

Altersvorsorgedepot · ETF-Depot · ETF-Basisrente – wir betrachten nicht nur das Produkt, sondern die Gesamtstrategie.
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche konkreten Anbieter und Produkte zu diesem Zeitpunkt verfügbar und zertifiziert sind, muss jeweils aktuell geprüft werden.
Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird gegenüber dem bisherigen System erweitert. Dazu gehören grundsätzlich weiterhin viele Arbeitnehmer. Neu hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige mit entsprechenden gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften sowie weitere Personengruppen. Die persönliche Förderberechtigung sollte individuell geprüft werden.
Für Grund- und Kinderzulagen ist grundsätzlich ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr vorgesehen.
Ja. Insgesamt können bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Die Grundzulage steigt jedoch oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag nicht weiter.
Ein bestehendes freies ETF-Depot ist nicht automatisch ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot. Welche Übertragungen oder Wechsel möglich sind, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Vertragsbedingungen des Anbieters ab.
Nein. Bestehende Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, sollte vorher anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.
Nicht pauschal. Das Altersvorsorgedepot bietet direkte Zulagen und kann insbesondere für Familien interessant sein. Die Basisrente bietet dagegen insbesondere bei höheren Einkommen einen deutlich größeren steuerlich nutzbaren Beitragsrahmen. Beide Lösungen können sich ergänzen.
Für die Altersphase sind je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche gesetzlich zulässige Auszahlungsformen möglich, beispielsweise langfristige Auszahlungspläne oder Rentenlösungen. Geförderte Leistungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung.
Das Altersvorsorgedepot kann ab 2027 ein interessanter neuer Baustein der privaten Altersvorsorge sein.
Aber es ist nicht automatisch für jeden die beste Lösung.
Wir prüfen gemeinsam:
Wie hoch ist Ihre persönliche Förderung?
Welche steuerlichen Vorteile sind tatsächlich relevant?
Welche Investmentmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Und wie passen Altersvorsorgedepot, freies ETF-Depot und ETF-Basisrente zusammen?
Altersvorsorgedepot · ETF-Depot · ETF-Basisrente – wir betrachten nicht nur das Produkt, sondern die Gesamtstrategie.

Gabriele Maria & Jan Helmut Hönle
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