1. QNG-Neubau: Sonder-AfA plus degressive Abschreibung
QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Das QNG bestätigt über ein zertifiziertes Bewertungssystem besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Gebäudes.
Für die steuerliche Sonderabschreibung reicht das Siegel allein allerdings nicht aus. Bei aktuell begünstigten Mietwohnungs-Neubauten muss das Gebäude insbesondere die Anforderungen eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen und dies über das QNG nachweisen.
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann zusätzlich zur Gebäude-AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % pro Jahr im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren möglich sein.
Das bedeutet:
Bis zu vier Jahre zusätzliche Sonderabschreibung.
(Quelle: Sonderabschreibung nach § 7b EStG)
Besonders interessant wird die Kombination, wenn für das Objekt gleichzeitig die Voraussetzungen der 5-%-degressiven Gebäude-AfA erfüllt sind.
Dann können in den ersten Jahren zwei Abschreibungsmechanismen zusammenwirken.
Offizielle QNG-/Bundesseite: „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“
QNG-Beispiel: Was bedeutet das in Euro?
Nehmen wir eine begünstigte QNG-Wohnung mit 80 Quadratmetern.
Für die Sonder-AfA unterstellen wir in unserem Beispiel die maximal berücksichtigungsfähige Bemessungsgrundlage von:
80 m² × 4.000 € = 320.000 €
5 % Sonder-AfA entsprechen damit:
16.000 € zusätzliche Abschreibung pro Jahr
für maximal vier Jahre.
Zusätzlich unterstellen wir einen abschreibungsfähigen Gebäudeanteil von:
360.000 €
und die Voraussetzungen für die degressive Gebäude-AfA von 5 %.
Im ersten Jahr wären das:
18.000 € degressive AfA
plus
16.000 € Sonder-AfA
gleich:
34.000 € Abschreibung im ersten Jahr
Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich daraus rein rechnerisch eine Einkommensteuerwirkung von:
14.280 € im ersten Jahr
Und was bedeutet das über mehrere Jahre?
Da die degressive AfA jährlich vom jeweiligen Restwert berechnet wird, sinkt dieser Teil der Abschreibung mit der Zeit.
Unter unseren vereinfachten Annahmen ergeben sich ungefähr:
- Nach 4 Jahren:
rund 130.778 € kumulierte Abschreibung
→ bei 42 % rund 54.927 € rechnerische Steuerwirkung
- Nach 10 Jahren:
rund 191.501 € kumulierte Abschreibung
→ bei 42 % rund 80.430 € rechnerische Steuerwirkung
- Nach 12 Jahren:
rund 207.929 € kumulierte Abschreibung
→ bei 42 % rund 87.330 € rechnerische Steuerwirkung
Das macht den steuerlichen Hebel wesentlich greifbarer:
In diesem vereinfachten Beispiel könnten allein aus den dargestellten Abschreibungen innerhalb der ersten zehn Jahre rechnerisch rund 80.000 € Einkommensteuerwirkung entstehen.
Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Steuerersparnis.
Die tatsächliche Wirkung hängt unter anderem von Ihrem zu versteuernden Einkommen, Grenzsteuersatz, Mieteinnahmen, Finanzierungskosten, Erwerbszeitpunkt, Gebäude- und Grundstücksanteil sowie der konkreten steuerlichen Anerkennung ab.
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