Vorsorge & Sparen

Ster­be­geld


Sterbegeld Das Ster­be­geld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Be­stat­tungs­vor­sor­ge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wün­schen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Ster­be­geldversicherung abschließen.

Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Ster­be­geldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.

Tipp: Ehe- oder Lebenspartner können bei vielen Anbietern eine Be­stat­tungs­vor­sor­ge auf "verbundene Leben" abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, für den verbliebenen Partner wird die Versicherung dann beitragsfrei gestellt.


 


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Das sagen unsere Kunden

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Dario Lang aus Penzberg, Mechaniker im September 2020:

Habe mich sehr wohl gefühlt bei Frau Hönle. Sie hat mich gut informiert. mehr ]

Themen: Beratung bei Frau Hönle
Jana Pfeiffer aus Leipzig, Optikerin im August 2020:

War zum ersten Mal bei Herrn Hönle. Top! mehr ]

Themen: Beratung bei Herrn Hönle
Raphael Cipolla aus Oberaudorf, Schreiner im Juli 2020:

Jan berät mich schon seit Jahren. Dieses Mal gings um eine Anschlußfinanzierung, uns alles klappte wie immer reibungslos! mehr ]

Themen: Beratung bei Herrn Hönle