Kranken­ver­si­che­rung

Krankentagegeld


Krankentagegeld

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 101,50 Euro (Wert 2017) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


 


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Das sagen unsere Kunden

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Dario Lang aus Penzberg, Mechaniker im September 2020:

Habe mich sehr wohl gefühlt bei Frau Hönle. Sie hat mich gut informiert. mehr ]

Themen: Beratung bei Frau Hönle
Jana Pfeiffer aus Leipzig, Optikerin im August 2020:

War zum ersten Mal bei Herrn Hönle. Top! mehr ]

Themen: Beratung bei Herrn Hönle
Raphael Cipolla aus Oberaudorf, Schreiner im Juli 2020:

Jan berät mich schon seit Jahren. Dieses Mal gings um eine Anschlußfinanzierung, uns alles klappte wie immer reibungslos! mehr ]

Themen: Beratung bei Herrn Hönle